

Fahrzeughandel: Geplante Änderung des NoVA-Gesetzes wird begrüßt
Die geplante Ausweitung der Lieferfrist bis 1. Mai 2022 erspart sowohl dem Konsumenten als auch dem Fahrzeughandel langwierige Diskussionen.
Rudi Lins, der Obmann des Vorarlberger Fahrzeughandels in der Wirtschaftskammer Vorarlberg, begrüßt die Entscheidung des Finanzausschusses des Nationalrats zur Verlängerung der NoVA-Übergangsfrist. „Durch die Ausweitung der Lieferfrist werden langwierige Diskussionen und Streitigkeiten vermieden, wer jetzt die doch zum Teil enormen zusätzlichen Belastungen insbesondere für N1-Fahrzeuge (Kleintransporter) durch die Normverbrauchsabgabe zu tragen hat. Die Politik zeigt somit Verständnis für die Anliegen der Branche“, sagt Obmann Lins. Mit der Änderung des NoVA-Gesetzes wird die Lieferfrist für Fahrzeuge, deren Verträge vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurden, vom 1. November 2021 bis zum 1. Mai 2022 verlängert.
„Die Lage ist deshalb schwierig, da auch infolge des Halbleitermangels die Lieferfristen sehr stark ansteigen und damit verbunden auch weniger Gebrauchtautos zur Verfügung stehen. Weniger verkaufte Neuwagen heißt, dass Gebrauchtwagen länger gefahren werden“, betont Lins. Da für die Ausweitung der Lieferfrist eine Gesetzesänderung des NoVA-Gesetzes erforderlich ist, hofft Lins auf baldige Entscheidung im Nationalrat bzw. Bundesrat: „Je rascher hier Rechtssicherheit geschaffen wird, umso besser ist es für die heimischen Unternehmen, denn viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben noch Fahrzeuge bestellt, um die Übergangsfrist zu nutzen.“