

Forderung nach Vorort-Schnelltests umgesetzt
Innungsmeister Günther Plaickner hatte bereits seit Wochen die Einführung von Vorort-Schnelltests gefordert, dass diese mit 19. Mai zugelassen sind, sei erfreulich.
In den ersten Wochen nach der Öffnung kamen die Kundinnen und Kunden zahlreich in die Friseursalons, Kosmetikstudios, etc., auch wenn sie dafür zuerst eine Teststation aufsuchen mussten. Dieser Ansturm ließ aber schnell nach, was in erster Linie auf die Zutrittstests zurückzuführen war. Die Forderung nach einer niederschwelligen Testmöglichkeit wurde laut. „Wir haben von Anfang an gefordert, dass es für unsere Kundinnen und Kunden eine niederschwellige Testmöglichkeit vor Ort geben muss. Mit der jüngsten Verordnung werden diese Selbsttests unter kontrollierten Bedingungen ermöglicht. Das ist eine große Erleichterung speziell für jene Kundinnen und Kunden, denen es schwerfällt, eine öffentliche Teststation aufzusuchen“, sagt Günther Plaickner, Innungsmeister der Friseure.
Für Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen ist ein 3-G-Nachweis – geimpft, getestet oder genesen - erforderlich, es gilt eine 10-Quadratmeter-Regelung pro Kund/-in. Es muss weiterhin die FFP2-Maske während des gesamten Besuchs getragen werden.
Die Vorort-Schnelltests gelten ausschließlich für die Dauer des Friseurbesuches und daher rät der Innungsmeister seinen Kund/-innen abschließend: „Nutzen Sie auch weiterhin die hervorragenden Testmöglichkeiten des Landes Vorarlberg und vereinbaren Sie zeitgleich mit ihrem Friseurtermin einen Testtermin. Sollten Sie einmal darauf vergessen, fragen Sie bei Ihrem Friseur wegen eines Vorort-Schnelltests an oder bringen Sie einen eigenen Wohnzimmertest mit!“