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Einreisebestimmungen Österreich – NEU per 15. September 2021
Mit 15. September 2021 wurde die COVID-19-Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums erneut novelliert. Die Gültigkeit der Impfung wurde auf 360 Tage nach der zweiten Impfung verlängert. Die Länder Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Brunei, Israel, Japan, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Thailand und die Vereinigten Staaten von Amerika sind nicht mehr in der Anlage 1 enthalten, das heißt eine quarantänefreie Einreise ist abgesehen von einigen Ausnahmen nur für Vollimmunisierte und Genesene möglich. Personen, die auf dem Luftweg aus Spanien einreisen, unterliegen keiner PCR-Testpflicht mehr!
Die Länder sind in der neuen COVID-19-Einreiseverordnung eingeteilt in Staaten und Gebiete mit geringem epidemiologischem Risiko (Anlage 1), Virusvariantengebiete und -staaten (Anlage 2) sowie alle sonstigen Staaten und Gebiete, die nicht in den Anlagen angeführt sind. Einreisen aus Ländern mit geringem epidemiologischem Risiko sind mit einem „Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr“ (= 3-G-Regel) ohne Online-Registrierung möglich. Gesonderte Regelungen bezüglich Quarantäne- und Registrierungspflicht bestehen für sonstige Drittstaaten, z. B. ist unter bestimmten Voraussetzungen für vollständig Geimpfte und Genesene eine Einreise zu touristischen Zwecken quarantänefrei möglich. Eine Einreise aus Virusvariantengebieten und -staaten ist nur mit PCR-Test zulässig, außerdem besteht grundsätzlich Quarantäne- und Registrierungspflicht. Die neue Verordnung gilt vorerst bis 31. Oktober 2021.
Länderklassifizierung
Anlage A1 (=Staaten und Gebiete mit geringem epidemiologischem Risiko)
Stand 15.09.2021: Andorra, Australien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hong Kong, Irland, Island, Italien, Jordanien, Kanada, Katar, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Moldau, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Taiwan, Tschechien, Ungarn, Uruguay, Vatikan, Vietnam, Zypern*.
Anlage A2 (Virusvariantengebiete und -staaten)
Brasilien, Chile, Costa Rica, Suriname
Sonstige Staaten und Gebiete
Alle Staaten und Gebiete, die nicht in der Anlage A1 oder Anlage A2 gelistet sind.