

15.9.2021
Corona-Stufenplan tritt am 15. September in Kraft
Belegung der Intensivbetten statt 7-Tage-Inzidenz als Leitindikator
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat die Bundesregierung einen neuen Stufenplan angekündigt, die erste Stufe tritt bereits am 15. September 2021 in Kraft. Die Bettenbelegung auf Intensivstationen (ICU) löst die 7-Tage-Inzidenz als Leitindikator für die Lageeinschätzung ab. Das Erreichen einer gewissen Belegungszahl wird mit bestimmten weiteren Maßnahmen verknüpft:
Ab 15. September - 10 % (200 Betten) erwartet
- Verschärfung der Kontrollen der geltenden Maßnahmen(Achtung: Inhaber von Betriebsstätten müssen „dafür Sorge tragen“, dass die geltenden gesundheitspolizeilichen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 eingehalten werden, ansonsten drohen Verwaltungsstrafen. Nähere Details finden Sie hier)
- Antigen-Tests nur mehr 24 Stunden gültig
- FFP2-Maske verpflichtend, wo derzeit MNS (insbesondere Betriebsstätten des täglichen Bedarfs, öffentliche Verkehrsmittel, etc.)
- Empfehlung FFP2 für alle auch im Handel, für Ungeimpfte verpflichtend
- 3G bei Veranstaltungen ab 25 Personen (bis jetzt ab 100 Personen)
- Zutritt in die Nachtgastronomie nur mit
- Impfnachweis oder
- negativem PCR-Test (max. 72 h alt) oder
- Genesungsnachweis (nur bei Genesungsnachweis, ärztlicher Bestätigung oder Absonderungsbescheid)
- In Museen, kulturellen Ausstellungshäusern, Kunsthallen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven haben KundInnen, die weder geimpft noch genesen sind, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen, Geimpfte bzw. Genesene müssen keine FFP2-Maske tragen (es wird jedoch empfohlen).
- Für Gelegenheitsmärkte oder abgetrennte Areale von Gelegenheitsmärkten, an denen nicht nur Waren, Speisen oder Getränke verkauft werden, gelten die Regelungen für Zusammenkünfte (d. h. bei mehr als 25 Teilnehmern 3G-Nachweis etc.). Wenn nur Waren, Speisen oder Getränke zum Verkauf angeboten werden, ist kein 3G-Nachweis notwendig, in geschlossenen Räumen muss FFP2-Maske getragen werden.
- In Theatern, Kinos, Varietees, Kabaretts, Konzertsälen und -arenen ist ein 3G-Nachweis verpflichtend für alle.
- Als Impfnachweise gelten
- Zweitimpfung, wobei diese max. 360 Tage (statt bisher 270) zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen oder
- Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (dzt. Johnson&Johnson); die Impfung darf max. 270 Tage zurückliegen oder
- Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorliegt; die Impfung darf max. 360 Tage zurückliegen oder
- NEU: weitere Impfung, wobei diese maximal 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer der oben genannten Impfungen mindestens 120 Tage verstrichen sein müssen.
15 % (300 Betten) - Inkrafttreten 7 Tage nach Überschreitung
- Nachtgastro (und ähnliche Settings), Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen: Geimpft/Genesen (2G)
- Antigentests mit Selbstabnahme (Wohnzimmertests) nicht mehr für 3G gültig
20 % (400 Betten) - Inkrafttreten 7 Tage nach Überschreitung
- Überall, wo die 3G-Regelung gilt, nur mehr Geimpft/Genesen/PCR-Test