
Cashback-Aktion: Wirtschaftskammern verlängern!
Die Cashback-Aktion ist ein Renner: Der Topf von einer Million Euro wurde innerhalb weniger Stunden geleert, in Summe wurden Umsätze von rund sechs Millionen Euro generiert. Aufgrund des enormen Kundeninteresses wird die Aktion verlängert.
Der kürzlich beendete bzw. vielerorts noch gültige Lockdown brachte zahlreiche Betriebe in Bedrängnis und die verloren gegangenen Wochen in der Vorweihnachtszeit verschärften die Lage außerordentlich. Um einen zusätzlichen Kaufanreiz zu schaffen, starteten die Wirtschaftskammern Österreichs heute eine bundesweite zwanzigprozentige Cashback-Aktion mit einem Rückvergütungsbetrag von einer Million Euro, die so schnell wie möglich für Umsätze in den Betrieben sorgen soll.
„Es war ein fulminanter Start“, zeigte sich Wirtschaftskammerpräsident Hans Peter Metzler heute über das große Interesse erfreut. Innerhalb von fünf Stunden war der Topf ausgeschöpft. Es wurden österreichweit 20.000 Rechnungen eingereicht und sechs Millionen Euro generiert. „Mit dieser Cashback-Aktion wollen wir die Relevanz von regionalem Einkaufen unterstreichen“, erklärt Metzler. Vom Frisör bis zum Hotel, vom Baumarkt bis zur Boutique, vom Restaurant bis zum Floristen: Gutscheine wurden quer durch die Branchen und quer durchs Land gekauft.
Auch wenn heute die erste Million aufgebraucht ist, wird ab Mittwoch, 15. Dezember, um 9 Uhr noch einmal nachgelegt. „Die Wirtschaftskammern Österreichs stellen eine weitere Million Euro für regionale Gutscheinkäufe zur Verfügung und ermöglichen somit noch mehr Menschen, von dieser 20-prozentigen Förderung zu profitieren“, verkündet WK-Präsident Hans Peter Metzler.
Die bereits bekannten Regeln gelten weiterhin:
Kundinnen und Kunden, die zwischen 13. und 23. Dezember Gutschein-Rechnungen auf der Website wko-cashback.at hochladen, erhalten 20 Prozent des Bruttorechnungsbetrags rückvergütet. Es gilt ein Mindesteinkaufswert von 50 Euro, maximal werden 60 Euro ersetzt. Pro Person darf während dieser Aktion eine Rechnung mit einem Rechnungsdatum ab 13. Dezember 2021 eingereicht werden (da es sich um eine Verlängerung der Aktion handelt, können Personen, die bereits eingereicht haben, keine weitere Rechnung hochladen). Teilnahmeberechtigt sind Rechnungen für Gutscheine – mit wenigen Ausnahmen – fast aller in Österreich ansässigen Handels-, Gewerbe- und Tourismusbetriebe. Nach dem Prinzip „First come, first served“ gilt die zeitliche Reihenfolge der einlangenden Rechnungen. Wenn der Topf vor dem eigentlichen Aktionsende am 23. Dezember ausgeschöpft wurde, ist die Aktion automatisch zu Ende.