

AWG-Entwurf: Es fehlt am Praxisbezug
Mit der Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) will das Umweltministerium einen großen Schritt in Richtung Umweltschutz setzen.
Mit der Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) will das Umweltministerium einen großen Schritt in Richtung Umweltschutz, mehr Kreislaufwirtschaft und besseres Recycling setzen. Doch spiegelt sich dies im Entwurf kaum wider. Tatsächliches Optimierungspotenzial bleibt in vielen Fällen ungenutzt. Die Ansprüche an umweltrechtliche Vorgaben sind vielfältig. Bestes Beispiel dafür bildet die aktuelle Novellierung des Abfallrechts. Sie soll sowohl sinnvolle Maßnahmen setzen, die das Abfallaufkommen reduzieren und die Kreislaufwirtschaft fördern, aber auch Abläufe und Administration für Wirtschaft und Behörden praktikabel und anwendbar halten. Dies beinhaltet vor allem auch Schritte hinsichtlich der Verwaltungsvereinfachung und Komplexitätsreduktion, zumal das Abfallrecht bereits heute kaum mehr administrierbar ist. Die nun vorgelegten Begutachtungsentwürfe widerspiegeln diesen Anspruch jedoch kaum.
Gehemmte Kreislaufwirtschaft
Erneut wurde es verabsäumt, Schritte zu setzen, die Wirtschaft, Verwaltung und Umwelt gleichermaßen dienen. Vielmehr ist eine weitere Erhöhung der Komplexität zu erwarten, gekoppelt an starke – um nicht zu sagen planwirtschaftliche – Eingriffe in verschiedenste Branchen. Aus umweltpolitischer Sicht bringen diese nur wenig Mehrwert. Im Gegenteil! Einzelne Bestimmungen laufen den Zielen der Kreislaufwirtschaft sogar fundamental entgegen. Beispielsweise werden EU-rechtlich gegebene Möglichkeiten, die einen frühzeitigen und sinnvollen Wiedereinsatz recycelter Abfälle vorsehen, nicht genutzt. Der Markt für diese Produkte wird vielmehr über zusätzliche Nachweispflichten und bürokratische Dokumentationen gehemmt. So dürfen unter anderem gefragte Kies-Aushübe trotz chemisch-analytisch nachgewiesener Unbedenklichkeit nur an Kunden mit einer abfallrechtlichen Genehmigung übergeben werden. Da gerade im Rohstoff- und Bausektor die wenigsten Betriebe über derartige Genehmigungen verfügen, wird der Markt für recycelte Rohstoffe stark behindert. Dabei wäre das gerade in Vorarlberg von höchster Bedeutung.
Transport per Bahn
Ebenfalls vorgesehen: Bereits kleine Abfallmengen sollen bald ab einer Transportdistanz von bereits 100 km vermeintlich umweltschonend per Bahn transportiert werden. Was löblich klingt, erscheint wenig durchdacht, praxisfern, enorm bürokratisch und kaum administrierbar sowie selbst umwelt- und ressourcenpolitisch oft wenig sinnvoll. Denn hier geht es nicht nur um die CO2-Emissionen des Transports, die das Ministerium im Sinn hat. Es müssen auch zusätzliche Lkw-Fahrten zu und von Bahnhöfen, mehrfache Umladungen sowie damit verbundene Umwelt- und Sicherheitsrisiken bedacht werden. Dies verteuert Abfälle und deren Wiedereinsatz gegenüber Neuwaren und widerläuft dem Kernziel der Novelle – der Kreislaufwirtschaft. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Gesetzgeber in einer ehrlichen Auseinandersetzung mit den Betroffenen zu praktikableren Lösungen durchringt.